Nur ein Hauch Pistazie: Pistazienabbildung passt nicht
Ein Dessert, das nur einen Hauch Pistazie enthält, sollte nicht mit einer Abbildung von Pistazien beworben werden. Das ist das Ergebnis einer Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de. Von den fünf zur Auswahl stehenden Varianten fand die einzige Aufmachung ohne Pistazienabbildung die größte Zustimmung (46 Prozent der Befragten). Für die verschiedenen Varianten mit Pistazienabbildung stimmten hingegen – je nach Produktnamen – nur 13 bis 29 Prozent der Teilnehmenden.
Die Frage lautete: Welche Aufmachungen passen Ihrer Ansicht nach zu dem oben stehenden Produkt? Schauen Sie sich bitte das Zutatenverzeichnis oben an, bevor Sie abstimmen. Das Zutatenverzeichnis zeigte ein Dessert, das als geschmackgebende Komponenten nur 0,1 Prozent Pistazienmark sowie Aroma enthält. Mehrfachantworten waren möglich.
- Knapp die Hälfte der Befragten (46 Prozent) befürwortete den Namen „Milchreis aromatisiert – mit Pistaziengeschmack“ (ohne Pistazienabbildung)
- Für die Variante mit identischem Produktnamen, „Milchreis aromatisiert – mit Pistaziengeschmack“, aber mit Pistazienabbildung, stimmten hingegen nur 19 Prozent der Teilnehmenden.
- Die Variante „Milchreis mit Pistaziengeschmack“ (mit Pistazienabbildung) fanden immerhin 29 Prozent passend.
- Die Aufmachung mit dem Namen „Milchreis Typ Pistazie“ (mit Pistazienabbildung) passte für ein Viertel der Befragten (25 Prozent) zur Zusammensetzung des Desserts.
- Nur 13 Prozent stimmten für die Variante „Milchreis Pistazie“ (mit Pistazienabbildung).
Die Umfrage zeigt, dass eine Pistazienabbildung auf einem Dessert, das kaum Pistazie enthält, von einem Großteil der Befragten als unpassend empfunden wird. Diese Erwartung deckt sich auch mit den Vorgaben der Leitsätze für Puddings, andere süße Desserts und verwandte Erzeugnisse. Nach diesen sollen Desserts, in deren Bezeichnung oder Aufmachung eine bestimmte Frucht- oder Nussart hervorgehoben wird, eine festgelegte Mindestmenge davon enthalten. Bei Nüssen und Ölsamen sind das mindestens 0,5 Prozent.
Ist diese Mindestmenge nicht enthalten, so sollte ein deutlicher Hinweis wie „mit …-Geschmack“ auf der Verpackung stehen, möglichst auf der Schauseite.
Die Umfrage zeigt aber, dass auch ein Hinweis wie „mit Pistaziengeschmack“ von vielen Befragten nur dann als passend empfunden wird, wenn keine Pistazienabbildung aufgedruckt ist.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Anbieter sich an die Vorgaben der Leitsätze halten und geschmackgebende Zutaten wie Pistazien nur dann abbilden, wenn das Dessert tatsächlich eine Charakter gebende Menge davon enthält. Ist dies nicht der Fall und das Produkt ist aromatisiert, sollten Anbieter dies durch einen Hinweis deutlich machen.
An der nichtrepräsentativen Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de nahmen 726 Personen teil, die insgesamt 951 Antworten auswählten. Die Abstimmung lief vom 18.08.2022 bis zum 04.11.2022.